Hier mal meine Meinung, vorausgesetzt, dass die Frage wirklich ernst gemeint ist: Natürlich nicht einführen, da weder zeitgemäß noch sinnvoll. Den meisten Tätern wäre es wahrscheinlich echt egal und ganz ehrlich, wer ist armselig genug, sich als “Vollstrecker” für sowas zur Verfügung zu stellen?
Triebtäter sind i.d.R. psychisch (unheilbar) krank und sollten auch so behandelt werden: Lebenslange Sicherungsverwahrung, allerdings unter “humanen” Bedingungen, mit gewissen Rechten und dem ganzen juristischen Rattenschwanz. Mißbrauch darf es hier nicht geben und im (geringsten) Zweifel für den Angeklagten.